Papier aus dem Innenministerium zum Verfassungsschutz
Verwirrung um einen „Wunschzettel“
Zitate:
„Dem Schriftstück zufolge soll auch der Verfassungsschutz wie das Bundeskriminalamt künftig Computer online durchsuchen dürfen und auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Auch sollen dem Verfassungsschutz Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Der bislang auf Straftaten von erheblicher Bedeutung beschränkte genetische Fingerabdruck soll die erkennungsdienstliche Standardmaßnahme werden. Mit diesen Forderungen bereite sich das Innenministerium auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor, berichtet die Zeitung.“
„Obwohl bereits ein Sprecher des Innenministeriums erklärt hatte, dass das Papier als „eine Art Wunschzettel“ lediglich zusammenfasse, was man in der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft habe, schlug der Artikel hohe Wellen.“
Achsooo, ja dann…